AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
FÜR
DEN B2C-HANDEL und
DEN B2B-HANDEL und
DIGITAL- & CONSULTINGDIENSTLEISTUNGEN
Letztmalig aktualisiert: 8.1.2021
1. Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten grundsätzlich hinsichtlich aller Kaufangebote im Rahmen des B2C-Handels und B2B-Handels sowie bezüglich aller dienst- und projektvertraglichen Digitalisierungs- und Consultingdienstleistungen der GWP Trade GmbH.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Rechtsgeschäfte mit Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) und für Personen, die als Verbraucher handeln (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB).
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der GWP Trade GmbH gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) etwaiger Auftraggeber und Einkaufsbedingungen etwaiger Auftragnehmer gelten nicht. Diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Widerspruch erfolgt kraft der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Abgabe und Erteilung eines Auftrags gegenüber der GWP Trade GmbH und in Kenntnis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erklärt sich der Auftraggeber mit der Geltung und Wirksamkeit dieser Bedingungen als ausnahmslos einverstanden. Letztlich ist die GWP Trade GmbH nicht verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in englischer und/oder anderen ausländischen Sprachen zu veröffentlichen.
(4) Die allgemeinen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten uneingeschränkt, ausnahmslos immer, unabhängig vom Leistungsumfang, von der -häufigkeit beziehungsweise -tiefe. Soweit jedoch einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unvollständig und/oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt eines Vertrags respektive einer Vereinbarung zwischen der GWP Trade GmbH und dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften. Hinweise auf die Gültigkeit gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in der vorliegenden Vereinbarung nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(5) Die besonderen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in II, III und IV gelten immer und insbesondere dann, wenn die GWP Trade GmbH dem Auftraggeber die Beauftragung einer Leistung und/oder Lieferung des jeweiligen Angebots- und Leistungsportfolios bestätigt. Die Anwendung des/der entsprechenden Regelungsteilbereichs/e – besondere/r Teil/e – ergibt sich aus etwaigen Vertragswerken, den Unterlagen der Geschäftsbeziehung, aus den Inhalten der Leistungsbeschreibung, aus der Auftragsbestätigung, anhand der nachstehenden Definitionen und Abgrenzungen oder verstehen sich angesichts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von selbst. Der Auftraggeber ist, sofern der spezifische Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht einwandfrei geklärt ist, verpflichtet, sich bezüglich der besonderen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei der GWP Trade GmbH rückversichernd zu informieren. Die GWP Trade GmbH ist daraufhin verpflichtet, darzulegen, welche Regelungsbereiche der entsprechenden Leistung ganz konkret zugrunde liegen. Erfolgt diese Klarstellung nicht, gelten diejenigen Anwendungsbereiche, die dem Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
II. B2C-Handel beschreibt das Anbieten und Verkaufen von Artikeln auf öffentlichen digitalen Plattformen Dritter, wie z.B. Amazon, eBay, Rakuten und Alibaba. Hierbei verpflichtet sich die GWP Trade GmbH notwendigerweise den jeweiligen und dort gültigen Bestimmungen, weshalb hierunter faktisch auch der plattformgestützte Verkauf an Kapitalgesellschaften und/oder gewerblich tätige Einzelunternehmer fällt. Somit gilt in erster Linie der Abverkaufskanal als definitorisches und rechtliches Unterscheidungsmerkmal zwischen dem B2C- und B2B-Handel. Des Weiteren wird unter B2C-Handel gemäß dem Fernabsatzgesetz nach § 312g BGB auch derjenige Abverkauf an Verbraucher nach § 13 BGB verstanden, der telefonisch, per Mail oder vor Ort vom Kundenservice der GWP Trade GmbH durchgeführt und betrieben wird.
III. B2B-Handel beschreibt das Abverkaufen respektive die Kaufabwicklung von Artikeln auf dem eigenen B2B-Webshop sowie die Bestellabwicklung auf der selbst betriebenen Sellerplatform der GWP Trade GmbH. Der B2B-Handel unterliegt ausdrücklich keinen Bestimmungen Dritter.
IV. Digitalisierungs- und Consultingdienstleistungen sind all jene Leistungen der GWP Trade GmbH, die zwischen der GWP Trade GmbH und dem Auftraggeber dienst- oder projektvertraglich geregelt sind und hinsichtlich ihrer Art über das Verkaufen von Artikeln und über das Abwickeln von produktbezogenen Bestellungen hinausgehen. Hierbei sind werkvertragliche Regelungen, sofern nicht explizit vereinbart, grundsätzlich ausgeschlossen.
(6) Soweit gesonderte vertragliche Vereinbarungen, wie z.B. Dienstverträge, Bestimmungen enthalten, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zweifelsfrei abweichen, diesen widersprechen oder gar unvereinbar sind, so gehen die individuell vereinbarten Vertragsinhalte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor.
(7) Die jeweils aktuellste und somit gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist auf der Website www.gwp-trade.com/legal oder auf direkte Anfrage unter info@gwp-trade.com zugänglich.
(8) Die Einkaufsbedingungen, die im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen der GWP Trade GmbH und diversen Lieferanten, Dienstleistern, Subunternehmen und Erfüllungsgehilfen Anwendung finden, sind gesondert und außerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. In dieser Hinsicht sei betont, dass die GWP Trade GmbH zwar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Handel betreibt, jedoch niemals die Rechtsstellung eines Herstellers einnimmt und somit immer und gänzlich von der Produkthaftung ausgeschlossen ist. Die Produkthaftung ist geregelt in § 1 – § 19 ProdHaftG. Hierunter fallen auch etwaige Folgekosten, für welche die GWP Trade GmbH ebenfalls nicht haftet.
(9) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten dienen, die vertragliche Verpflichtungen von Online-Kaufverträgen und Online-Dienstverträgen betreffen. Die Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Die GWP Trade GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
§ 2 Angebote
Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben beziehungsweise Darstellungen in Leistungsbeschreibungen, Produktkatalogen, Angebotstemplates und schriftlichen Unterlagen sowie erforderliche Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben ausdrücklich vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte respektive Ansprüche gegen die GWP Trade GmbH hergeleitet werden könnten.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die GWP Trade GmbH gibt auf Plattformen Dritter – insbesondere gegenüber Verbrauchern nach § 13 BGB – verbindliche Kaufangebote ab. Diese sind weder mit einem Rücktrittsvorbehalt nach § 308 BGB versehen noch betreibt die GWP Trade GmbH eine Geschäftspolitik, die Leerverkäufe zuließe. Insofern kommen Kaufverträge nach § 433 BGB bei Annahme des Kaufangebots durch den Auftraggeber wirksam zustande. Aufgrund der im Fernabsatz nach § 312g BGB vermuteten Anwesenheit der GWP Trade GmbH gilt die vom Auftraggeber abgegebene Willenserklärung nach § 130 BGB als unmittelbar zugegangen. Die darüberhinausgehende, rein freiwillige, Übermittlung der schriftlichen Auftragsbestätigung der GWP Trade GmbH via gängiger Telekommunikationsmedien ist prinzipiell zulässig.
(2) Die Angebote der GWP Trade GmbH sind ausnahmslos ohne Unterschrift gültig.
(3) Ganz grundsätzlich und in Abgrenzung zu § I. 3 (1) kommt ein Vertrag im B2B-Handel und im Hinblick auf die Digitalisierungs- und Consultingdienstleistungen mit dem Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung der GWP Trade GmbH beim Auftraggeber wirksam zustande. In dieser Hinsicht finden ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der GWP Trade GmbH Anwendung. Die Übermittlung der schriftlichen Auftragsbestätigung via gängiger Telekommunikationsmedien ist zulässig. Auf diese Weise gilt die Auftragsbestätigung der GWP Trade GmbH, im Gegensatz zum Postweg, stets als unmittelbar zugegangen.
(4) Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen bezüglich des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Einigung. Auch hier ist der Einsatz von gängigen Telekommunikationsmedien erlaubt.
(5) Nach erfolgtem Vertragsschluss ist es der GWP Trade GmbH grundsätzlich gestattet, den Auftraggeber, sofern es sich nicht um einen Verbraucher nach § 13 BGB handelt, unter Verwendung des offiziellen Firmenlogos als Referenzkunden zu führen. Der Veröffentlichung der Referenz kann der Auftraggeber aktiv widersprechen. Einer etwaigen öffentlichkeitswirksamen Berichterstattung der GWP Trade GmbH muss der Auftraggeber gesondert zustimmen.
(6) Die GWP Trade GmbH behält sich das Recht vor, bei nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung via Dropshipping durch den Hersteller vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt jedoch ausschließlich für den Fall, dass die Nicht- und/oder Schlechtlieferung nicht von der GWP Trade GmbH zu vertreten ist beziehungsweise diese mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Hersteller abgeschlossen hat. Die GWP Trade GmbH wird letztlich alle zumutbaren Anstrengungen zur Beschaffung der Ware unternehmen.
(7) Der GWP Trade GmbH ist es vorbehalten, auf digitalen Verkaufsplattformen mit einer Handelsmarke aufzutreten, die nicht der Firmierung entspricht und insoweit ausschließlich vertrieblichen Zwecken dient. Beispielhaft sei der Händlername „Premium Parts“ genannt. Dies tut jedoch der Tatsache, dass die GWP Trade GmbH alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers wird, keinen Abbruch. Die korrekte und vollständige Firmierung ist notwendigerweise dem Impressum zu entnehmen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts Anderslautendes vereinbart ist, erfolgt die Vergütung zu den jeweils gültigen Preisen und Stundensätzen der GWP Trade GmbH.
• B2C-Handel:
Die angegebenen Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen und haben zum Zeitpunkt der Einsichtnahme in das Angebot Gültigkeit.
• B2B-Handel:
Die angegebenen Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen und haben innerhalb der vereinbarten Laufzeit, zumindest aber bis zur ausdrücklichen Änderung der Preisliste durch die GWP Trade GmbH, Gültigkeit.
• Digitalisierungs- und Consultingdienstleistungen:
Die angegebenen Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen und haben Gültigkeit für die vereinbarte Vertragslaufzeit.
(2) Die GWP Trade GmbH ist berechtigt, die Lieferung und/oder Leistungserbringung von einer Voraus- oder Anzahlung abhängig zu machen sowie im Rahmen der Durchführung des Auftrags Abschlagsrechnungen zu fakturieren. Zudem ist die GWP Trade GmbH berechtigt, im Falle von Außenständen Aufträge abzulehnen. Aufrechnungen der – beziehungsweise Saldenverrechnungen durch die – GWP Trade GmbH sind nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(3) Soweit der Auftraggeber und/oder Dritte die Bestätigung oder gar die Erfüllung etwaiger Abnahmekriterien verweigern beziehungsweise die Bestell- oder Kaufabwicklung durch unzureichende Mitwirkung verhindern, ist die GWP Trade GmbH unter Einhaltung einer zweiwöchigen und schriftlich zu kommunizierenden Frist berechtigt, Teilabrechnungen anzustellen und Abschlagsrechnungen zu fakturieren.
(4) Die GWP Trade GmbH fakturiert, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf Vorkasse (z.B. Echtzeitüberweisung oder PayPal). Hierbei versendet sie elektronische Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die den Vorschriften des § 14 UStG entsprechen, an eine explizit angegebene E-Mailadresse des Auftraggebers für den Rechnungseingang oder stellt diese an einem zuvor festgelegten Ort zur Verfügung. Die Rechnung gilt dann, im Gegensatz zum Postweg, als unmittelbar zugegangen. Grundsätzlich erfolgt die Rechnungsstellung täglich, auf Auftragsebene und kumuliert nach Warenempfänger beziehungsweise Lieferadresse.
(5) Sollte zwischen der GWP Trade GmbH und dem Auftraggeber im Laufe der Geschäftsbeziehung Rechnungskauf vereinbart werden, so ist die GWP Trade GmbH bei Zahlungsverzug nach § 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 9,00% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Zusätzlich fällt gemäß § 288 Abs. 5 BGB eine Pauschale der Rechtsverfolgung in Höhe von 40,00 EUR an. Der GWP Trade GmbH ist es bei Zahlungsverzug letztlich auch vorbehalten, die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zum rechtskräftig festgestellten Zahlungseingang zurückzustellen und für zukünftige Leistungen wieder Vorkasse zu verlangen. Aufrechnungen des Auftraggebers sind nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(6) Mit Blick auf spezifische Handelsplattformen, wie z.B. Tyre24 der SAITOW AG, ist die GWP Trade GmbH berechtigt, den dortigen Gepflogenheiten prozessual zu folgen sowie die entsprechenden Bezahlverfahren des geschlossenen Marktplatzes anzubieten. Insoweit kommt unter anderem auch das SEPA-Lastschriftverfahren – Basis- und Firmenlastschriften – zur Anwendung. Im Falle zurückgegebener und/oder nicht eingelöster Lastschriften ist die GWP Trade GmbH berechtigt, dem Auftraggeber die anfallenden Gebühren – auch unter Anrechnung des eigenen Bearbeitungsaufwands – in Rechnung zu stellen.
§ 5 Haftungsbeschränkung
(1) Die GWP Trade GmbH und der Auftraggeber haften im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und Grundlagen. Unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter, für Personenschäden und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf – sogenannte Kardinalpflichten.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die GWP Trade GmbH nur für den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, sofern leicht fahrlässige Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten zugrunde liegen.
(3) Alle vorgenannten Haftungsausschlüsse/-beschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der GWP Trade GmbH sowie des Auftraggebers beruhen, sowie für den Fall, dass die Parteien arglistig gehandelt oder eine ausdrücklich ausgesprochene Garantie übernommen haben. Die Parteien haften für das Verschulden von für sie tätigen Dritten wie für eigenes Verschulden, jedoch ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen sowie nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen.
(4) Bei Ereignissen höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Epidemien, Maßnahmen der Regierung, Naturkatastrophen et cetera haftet keine der Parteien für eine dadurch verursachte Verspätung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen. Die Parteien sind sich einig, dass Streik kein Fall der höheren Gewalt ist.
§ 6 Änderungen und Salvatorische Klausel
(1) Die GWP Trade GmbH behält sich vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ohne die Angabe von Gründen zu ändern und/oder zu ergänzen. Über Änderungen wird der Auftraggeber in Textform, ergo schriftlich, informiert, allerdings nur dann, sofern der zwischen der GWP Trade GmbH und dem Auftraggeber bereits bestehende Vertrag eine rechtliche Änderung erfährt/erfahren würde. In dieser Beziehung ist es der GWP Trade GmbH erlaubt, dem Auftraggeber einen Link zugänglich zu machen. Die jeweils überholten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen im Voraus mitgeteilt. Sofern der Auftraggeber den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht, gelten diese als akzeptiert. Insoweit ist der stillschweigende Änderungsvorbehalt verbindlich vereinbart.
(2) Widerspricht der Auftraggeber der beabsichtigten Änderung frist- und formgerecht, läuft der Bestandsvertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Im Falle eines Widerspruchs des Auftraggebers hat die GWP Trade GmbH jedoch das Recht, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu beenden. Das Recht der Parteien, den Vertrag ordentlich zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
(4) Der § I. 5 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt ausschließlich für Unternehmer nach § 14 BGB. Verbraucher nach § 13 BGB sind von den gesamten Regelungsinhalten des § I. 5 nicht betroffen. Eine salvatorische Klausel kommt gegenüber Verbrauchern nach § 13 BGB – in Einklang mit § 307 BGB – nicht zur Anwendung.
§ 7 Gerichtstand und geltendes Recht
(1) Sämtliche Rechtsstreitigkeiten sind von den für den Sitz der GWP Trade GmbH zuständigen Gerichten zu entscheiden. Die GWP Trade GmbH ist zudem berechtigt, vor den für den Sitz des Auftraggebers zuständigen Gerichten zu klagen.
(2) Für alle Verträge der GWP Trade GmbH gelten materielles und formelles deutsches Recht. Die Vertragssprache ist vornehmlich Deutsch, in Ausnahmefällen auch Englisch.
(3) Der anzuwendende Erfüllungsort orientiert sich am jeweiligen Leistungsversprechen der GWP Trade GmbH und kann mit Blick auf die besonderen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom Regelfall abweichen.
§ 8 Datenschutz
(1) Die Datenschutzerklärung der GWP Trade GmbH ist in der jeweils aktuellen Fassung unter dem folgenden Link einsehbar http://www.gwp-trade.com/datenschutz.html.
(2) Soweit die GWP Trade GmbH mit personenbezogenen Daten arbeitet, ist sie ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig. Die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung und auf explizite Anweisung des Auftraggebers. Die Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) obliegt sowohl dem Auftraggeber als auch der GWP Trade GmbH. Sofern erforderlich, schließen die GWP Trade GmbH und der Auftraggeber einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Anlage.
(3) Sofern eine auftragsbezogene Datenweitergabe an einen dritten Logistikdienstleister und/oder Erfüllungsgehilfen, beispielsweise zur erstmaligen Registrierung, nötig ist, so ist die GWP Trade GmbH verpflichtet, eine explizite Einwilligung des Auftraggebers einzuholen.
(4) Im Rahmen ihres Dropshipping-Ansatzes tritt die GWP Trade GmbH ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf. Die möglicherweise personenbezogenen Daten eines Verbrauchers nach § 13 BGB innerhalb der logistischen Lieferkette verarbeitet die GWP Trade GmbH lediglich zum Zwecke der Leistungserbringung und Auftragserfüllung. Zudem verpflichtet sich die GWP Trade GmbH zum Ausweis der im Hinblick auf das Dropshipping erforderlichen Informationen in den entsprechenden Datenschutzerklärungen.
II. B2C-Handel
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist seitens der GWP Trade GmbH der Verkauf von Waren auf öffentlichen digitalen Plattformen Dritter, wie z.B. Amazon, eBay, Rakuten und Alibaba. Hierbei verpflichtet sich die GWP Trade GmbH den dort gültigen Bestimmungen, weshalb hierunter faktisch auch der plattformgestützte Verkauf an Kapitalgesellschaften und/oder gewerblich tätige Einzelunternehmer fällt. Des Weiteren wird unter B2C-Handel gemäß dem Fernabsatzgesetz nach § 312g BGB auch derjenige Abverkauf an Verbraucher nach § 13 BGB verstanden, der telefonisch, per Mail oder vor Ort vom Kundenservice der GWP Trade GmbH durchgeführt wird. Die GWP Trade GmbH verkauft im eigenen Namen auf eigene Rechnung, trotz dessen, dass sie nicht Hersteller der Ware ist und teilweise – z.B. im Rahmen des Dropshipping-Versands – auch niemals physischer Besitzer der Ware wird. Auf den öffentlichen digitalen Plattformen Dritter führt die GWP Trade GmbH Namenszusätze, wie z.B. „autorisierter Händler“ des jeweiligen Herstellers. Daraus leitet sich jedoch ebenfalls keine herstellerähnliche Stellung ab.
(2) Wird ein Artikel auf den Plattformen Dritter durch die GWP Trade GmbH eingestellt, stellt die Angebotsseite das verbindliche Angebot zum Abschluss des Kaufvertrags – zu den in der Artikelseite enthaltenen Bedingungen – dar.
(3) Für die Annahme des verbindlichen Angebots respektive das Zustandekommen des Kaufvertrags nach § 433 BGB gelten in erster Linie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und rechtlichen Gepflogenheiten der jeweiligen Plattform. Auf diese verweist und zu diesen verpflichtet sich die GWP Trade GmbH uneingeschränkt. Darüber hinaus und für alle nicht geregelten Sachverhalte gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der GWP Trade GmbH.
(4) Die Vertragssprache ist in der Regel Deutsch beziehungsweise den Bestimmungen der öffentlichen digitalen Plattform folgend. Die GWP Trade GmbH speichert den vollständigen Vertragstext nicht, sondern lediglich diejenigen Vertragsdaten, die gesetzlich geboten beziehungsweise zur Wirksamkeit erforderlich sind. Vor dem Absenden der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt und/oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei der GWP Trade GmbH werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen für Fernabsatzverträge und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nochmals per E-Mail an den Auftraggeber übersandt.
§ 2 Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB kann der Auftraggeber, sofern er Verbraucher nach § 13 BGB ist, nur dann ausüben, wenn es sich beim Zurückbehaltungsgrund um unbestrittene und zweifelsfrei nicht erbrachte Leistungspflichten der GWP Trade GmbH aus demselben Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der GWP Trade GmbH handelt.
(2) Die GWP Trade GmbH behält sich das rechtliche Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Auftraggeber vor. Der Eigentumsvorbehalt der GWP Trade GmbH nach § 449 BGB ist als „verlängert“ zu verstehen und berechtigt diese – unter Ausschluss eines gutgläubigen Erwerbs – zum Rücktritt vom Vertrag.
(3) Ist der Auftraggeber auf der öffentlichen digitalen Plattform Unternehmer nach § 14 BGB, gilt ergänzend Folgendes:
• Die GWP Trade GmbH behält sich im Sinne des erweiterten Eigentumsvorbehalts das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, beispielsweise durch ein Kreditinstitut, nicht zulässig.
• Der Auftraggeber kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang grundsätzlich weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Auftraggeber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an die GWP Trade GmbH ab, die diese Abtretung kraft der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) annimmt. Der Auftraggeber ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist es der GWP Trade GmbH allerdings vorbehalten, die Forderung selbst einzuziehen.
• Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt die GWP Trade GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
• Die GWP Trade GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf das Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der GWP Trade GmbH.
§ 3 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Die GWP Trade GmbH gewährleistet, dass die Ware von handelsüblicher Qualität ist und die gelieferten Produkte den vom jeweiligen Hersteller vorgeschriebenen Richtlinien entsprechen. Hierbei verweist die GWP Trade GmbH auf die gesetzlichen Bestimmungen nach § 365 BGB in Verbindung mit § 437 BGB. Als Beschaffenheit der Sache gelten nur die Angaben der GWP Trade GmbH sowie die Produktbeschreibungen des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
(2) Die Gewährleistungsfrist beginnt gemäß § 439 BGB und § 476 BGB mit der Annahme der Ware durch den Auftraggeber und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Sechs Monate nach Kaufabschluss geht die Beweislast an den Auftraggeber über.
(3) Bei Sachmängeln leistet die GWP Trade GmbH nach ihrer entsprechenden Wahl Gewähr beziehungsweise Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung gemäß § 439 Abs. 1 BGB. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die GWP Trade GmbH leistet, aufgrund der Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung, vorwiegend Nacherfüllung durch Nachlieferung. Diese erfolgt in Einklang mit den Plattformbedingungen in der Regel nach Erhalt der zurückgesendeten Ware. Hierbei trägt die GWP Trade GmbH, sofern nicht anders geregelt, die Transportkosten.
(4) Die Produkthaftung ist geregelt in § 1 – § 19 ProdHaftG. Diese liegt ausnahmslos beim Hersteller und betrifft die GWP Trade GmbH ausdrücklich nicht. Die GWP Trade GmbH übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Ein- und Ausbaukosten oder Folgeschäden, die durch einen echten Sachmangel der gelieferten Ware verursacht werden, auch dann nicht, wenn die GWP Trade GmbH fehlerhafte Produktbeschreibungen und Stammdaten des Herstellers im Angebotstext aufführt. Dies ist rechtlich dadurch geheilt, dass der fachmännische Einbau bei Ersatzteilen vorausgesetzt ist und ein eigenständiger nicht-fachmännischer Einbau des Auftraggebers ausschließlich auf dessen Gefahr erfolgt.
(5) Die GWP Trade GmbH übernimmt grundsätzlich keine Garantie. Die Haftung und das Eintreten der GWP Trade GmbH für etwaige Garantieerklärungen des Herstellers sind gänzlich ausgeschlossen, auch dann, wenn Garantieerklärungen des Herstellers im Rahmen fehlerhafter Produktbeschreibungen und Stammdaten über die GWP Trade GmbH fälschlicherweise an den Auftraggeber übersandt oder im Angebotstext aufgeführt werden.
(6) Gegenüber Dritten, z.B. Verbraucherschutzorganisationen, haftet die GWP Trade GmbH ebenfalls nicht für beispielsweise irreführende Garantieerklärungen des Herstellers. Die Produktbeschreibungen und Stammdaten sind in der Regel, und sofern nichts anderes vereinbart ist, rechtliches Eigentum des Herstellers.
(7) Ist der Auftraggeber Verbraucher nach § 13 BGB, wird er gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und der GWP Trade GmbH sowie gegebenenfalls dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, hat dies keine unmittelbaren Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(8) Ist der Auftraggeber Unternehmer nach § 14 BGB, gilt abweichend von beziehungsweise ergänzend zu den vorstehenden Gewährleistungsregelungen Folgendes:
• Bei Sachmängeln leistet die GWP Trade GmbH nach ihrer entsprechenden Wahl Gewähr beziehungsweise Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung gemäß § 439 Abs. 1 BGB. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die GWP Trade GmbH leistet, aufgrund der Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung, vorwiegend Nacherfüllung durch Nachlieferung. Hierbei trägt sie die Transportkosten, soweit nicht anders geregelt, grundsätzlich nicht.
• Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß Fristverkürzung auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Jahr und beginnt mit der Annahme der Ware.
Die Fristverkürzung gilt nicht:
• für der GWP Trade GmbH zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
• soweit die GWP Trade GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat;
• bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
• bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen die GWP Trade GmbH hat.
(9) Gewährleistungsfälle und Reklamationen sind aus praktischen Gründen idealerweise – jedoch ausdrücklich nicht zwingenderweise – mithilfe des Reklamationsformulars der GWP Trade GmbH unter info@gwp-trade.com oder auf der jeweiligen Plattform anzumelden beziehungsweise zu dokumentieren. Die GWP Trade GmbH behandelt Reklamationen, denen kein Reklamationsformular zugrunde liegt, selbstverständlich nicht benachteiligt.
(10) Über Gewährleistungsfälle und Reklamationen entscheidet die GWP Trade GmbH innerhalb von 14 Tagen. Die Gutschrift seitens der GWP Trade GmbH an den Auftraggeber, sofern es sich um einen Verbraucher nach § 13 BGB handelt und soweit dieser sowohl die Nachbesserung als auch Nachlieferung ablehnt, erfolgt spätestens 14 Tage, nachdem die GWP Trade GmbH die Reklamation aufgrund eines tatsächlich vorliegenden Sachmangels für rechtens erklärt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattformen, die in der Regel weder Nachbesserung noch Nachlieferung – sondern die Rückerstattung durch die GWP Trade GmbH nach Erhalt der zurückgesendeten Ware – vorsehen, bleiben hiervon unberührt. In dieser Hinsicht ist es der GWP Trade GmbH auch gestattet, im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Umtauschaufträge anzulegen. Die GWP Trade GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber, sofern es sich um einen Unternehmer nach § 14 BGB handelt, aus Kulanzgründen und unter Verzicht auf Nachbesserung oder Nachlieferung ebenfalls binnen 14 Tagen eine Gutschrift auszustellen.
§ 4 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit der GWP Trade GmbH bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz der GWP Trade GmbH, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
§ 5 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen, sofern sich aus den Produktbeschreibungen der GWP Trade GmbH nichts anderes ergibt, Gesamtpreise dar. Sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern – insbesondere der gesetzlichen Umsatzsteuer. Hierbei ist die GWP Trade GmbH gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, sowohl die Preiswahrheit als auch die Preisklarheit zu wahren. Soweit erforderlich, weist die GWP Trade GmbH auch die entsprechenden und vergleichbaren Grundpreise aus.
(2) Sofern Versandkosten anfallen, werden diese im Laufe des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen beziehungsweise zum Gesamtpreis addiert und sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen, soweit nicht von Vornherein die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
(3) Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind vom Auftraggeber in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
(4) Die dem Auftraggeber zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
(5) Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
§ 6 Lieferbedingungen
(1) Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im jeweiligen Angebot. Soweit im jeweiligen Angebot oder unter der entsprechend bezeichneten Schaltfläche keine andere Frist angegeben ist, erfolgt die Lieferung der Ware innerhalb von 3-5 Tagen nach Vertragsschluss (bei vereinbarter Vorauszahlung jedoch erst nach dem Zeitpunkt der Zahlungsanweisung durch den Auftraggeber).
(2) Soweit der Auftraggeber Verbraucher nach § 13 BGB ist, ist nach § 475 BGB gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an ihn übergeht. Dementsprechend findet der Incoterm DAP (Incoterms 2020) Anwendung. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber eigenständig ein nicht von der GWP Trade GmbH benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt hat.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Originalverpackung der gelieferten Ware bis zur endgültigen Prüfung der Funktionsfähigkeit und Mangelfreiheit beziehungsweise bis zum Ablauf der Widerrufsfrist angemessen aufzubewahren. Die GWP Trade GmbH weist auf die geschuldete Aufbewahrung der Originalverpackung in der nach § 14 UStG ausgestellten Rechnung explizit hin. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten somit als vom Auftraggeber zur Kenntnis genommen.
(4) Bei Retouren kraft Widerrufsrecht und Reklamationen aufgrund eines echten Sachmangels ist der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet, die Ware in der Originalverpackung sowie in einer angemessenen und etwaigen Transportschäden vorbeugenden Weise für den Rückversand zu verpacken.
(5) Der GWP Trade GmbH ist es ganz allgemein vorbehalten, bei Überlängen, Sperrgut und/oder Inselzustellungen Transportzuschläge zu erheben.
(6) Die GWP Trade GmbH schuldet keine schriftliche Veröffentlichung von generellen Versandbedingungen. Den Auftraggeber hat die GWP Trade GmbH jedoch spätestens vor Beauftragung beziehungsweise Vertragsschluss über die für den Versand geltenden Bedingungen zu informieren.
(7) Sofern in den Lieferbedingungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und/oder einzelvertraglichen Regelungen auf Incoterms verwiesen wird, so handelt es sich jeweils um die aktuelle Fassung – auch dann, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) alte und/oder überholte Fassungen eingeklammert zitiert sein sollten.
§ 7 Widerrufsrecht
(1) Der Auftraggeber hat, sofern er Verbraucher nach § 13 BGB ist, gemäß § 312g BGB das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen über den Fernabsatz geschlossene Verträge zu widerrufen.
• Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat, beziehungsweise auch dann, wenn der Auftraggeber eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und diese einheitlich geliefert werden.
• Die Widerrufsfrist beträgt ebenfalls 14 Tage ab dem Tag, an dem der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat, sofern er mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und diese getrennt geliefert werden.
(2) Das Widerrufsrecht des Auftraggebers ist gegenüber der GWP Trade GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, auszuüben. Der Auftraggeber kann hierfür die auf den Plattformen hinterlegten Widerrufsformulare nutzen oder seinen Widerruf formlos erklären.
(3) Sofern in den Bestimmungen beziehungsweise rechtlichen Gepflogenheiten der öffentlichen digitalen Plattformen Dritter oder in den Angebotstexten abweichende Widerrufsfristen definiert sind, so gelten diese, es sei denn, die GWP Trade GmbH schließt die abweichenden Widerrufsfristen ausdrücklich und für den Auftraggeber ersichtlich aus. Die GWP Trade GmbH schließt Widerrufsfristen, die über 30 Tage im Sinne der oben definierten Kriterien hinausgehen, grundlegend aus. Ganz konkret beträgt die Widerrufsfrist auf eBay, Amazon und anderen Plattformen Dritter 30 Tage.
(4) Die Widerrufsfristen auf den öffentlichen digitalen Plattformen können, in Abweichung zu § 312g BGB und auf Grundlage der Plattformbestimmungen, seitens der GWP Trade GmbH auch für Unternehmer nach § 14 BGB angewandt werden.
(5) Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, wenn der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts nachweislich vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet und diese innerhalb eines angemessenen Zeitraums, z.B. 5 Arbeitstage, bei der GWP Trade GmbH ankommt.
(6) Die Kosten des Rückversands, die infolge der Ausübung des Widerrufrechts anfallen, trägt – vorbehaltlich einer freiwilligen Kulanzentscheidung der GWP Trade GmbH – ausschließlich der Auftraggeber.
§ 8 Folgen des Widerrufs
(1) Wenn der Auftraggeber den zugrunde liegenden Vertrag widerruft, hat ihm die GWP Trade GmbH alle Zahlungen einschließlich der Anlieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von der GWP Trade GmbH angebotene, günstigste, Standardlieferung gewählt hat), nicht aber die Kosten des Rückversands, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags durch den Auftraggeber bei der GWP Trade GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die canis lupus bei Möglichkeit dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hiervon ausgenommen sind lediglich Fremdwährungstransaktionen. Die GWP Trade GmbH legt den vereinnahmten Eurobetrag zugrunde und multipliziert diesen mit dem Fremdwährungskurs des Ursprungstransaktionsdatums.
(2) Die canis lupus kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat beziehungsweise den Nachweis erhält, dass die Waren, an die von der GWP Trade GmbH angegebene Adresse, zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Auftraggeber hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er die GWP Trade GmbH über den Widerruf des Vertrags unterrichtet, an die angegebene Adresse zurückzusenden.
(3) Der Auftraggeber muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren gemäß § 357 Abs. 7 BGB immer dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die GWP Trade GmbH berechtigt, den Wertverlust vom Kaufpreis abzuziehen und bei der Rückerstattung einzubehalten.
§ 9 Ausschluss und Erlöschen des Widerrufs
(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:
• zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
• zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
• zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen:
• zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder
• zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden oder
• zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
(3) Das Muster-Widerrufsformular ist nachstehend exemplarisch aufgeführt.
______________________________
Muster-Widerrufsformular
• An die GWP Trade GmbH
• Poststraße 2-4, 60329 Frankfurt
• E-Mail-Adresse: info@gwp-trade.com
Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
• Bestellt am (*) / erhalten am (*)
• Name des Auftraggebers
• Anschrift des Auftraggebers
• Unterschrift des Auftraggebers (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
______________________________
§ 10 Pflichten der GWP Trade GmbH
(1) Die GWP Trade GmbH verpflichtet sich zur Erstellung einer Auftragsbestätigung und einer Rechnung, die den Vorschriften des § 14 UStG entspricht.
(2) Ganz allgemein schuldet die GWP Trade GmbH gemäß § 433 Abs. 1 BGB die Lieferung der durch den Auftraggeber georderten Ware in einem sach- und rechtsmangelfreien Zustand.
§ 11 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber schuldet gemäß § 433 Abs. 2 BGB die fristgerechte Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der georderten Ware.
§ 12 Datenschutz
(1) Die Datenschutzerklärung der GWP Trade GmbH ist in der jeweils aktuellen Fassung unter dem folgenden Link einsehbar http://www.gwp-trade.com/datenschutz.html.
(2) Soweit die GWP Trade GmbH mit personenbezogenen Daten arbeitet, ist sie ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig. Die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung und auf explizite Anweisung des Auftraggebers. Die Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) obliegt sowohl dem Auftraggeber als auch der GWP Trade GmbH. Sofern erforderlich, schließen die GWP Trade GmbH und der Auftraggeber einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Anlage.
(3) Sofern eine auftragsbezogene Datenweitergabe an einen dritten Logistikdienstleister und/oder Erfüllungsgehilfen, beispielsweise zur erstmaligen Registrierung, nötig ist, so ist die GWP Trade GmbH verpflichtet, eine explizite Einwilligung des Auftraggebers einzuholen.
(4) Im Rahmen ihres Dropshipping-Ansatzes tritt die GWP Trade GmbH ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf. Die möglicherweise personenbezogenen Daten eines Verbrauchers nach § 13 BGB innerhalb der logistischen Lieferkette verarbeitet die GWP Trade GmbH lediglich zum Zwecke der Leistungserbringung und Auftragserfüllung. Zudem verpflichtet sich die GWP Trade GmbH zum Ausweis der im Hinblick auf das Dropshipping erforderlichen Informationen in den entsprechenden Datenschutzerklärungen.
III. B2B-Handel
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist der Verkauf von Waren auf dem eigenen B2B-Webshop sowie die Bestellabwicklung auf der selbst betriebenen Sellerplatform der GWP Trade GmbH. Der Vertragsgegenstand ist ganz allgemein als Abwicklungsservice zu bezeichnen und unterliegt keinen Bestimmungen Dritter, wie z.B. öffentlichen digitalen Plattformen. Es kommen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der GWP Trade GmbH zur Anwendung. Die GWP Trade GmbH verkauft im eigenen Namen auf eigene Rechnung, trotz dessen, dass sie nicht Hersteller der Ware ist und teilweise – z.B. im Rahmen des Dropshipping-Versands – auch niemals physischer Besitzer der Ware wird. Die GWP Trade GmbH führt Namenszusätze, wie z.B. „autorisierter Händler“ des Herstellers. Daraus leitet sich jedoch ebenfalls keine herstellerähnliche Stellung ab.
(2) Wird ein Artikel auf dem B2B-Webshop eingestellt, stellt die Angebotsseite das verbindliche Angebot zum Abschluss des Vertrags – zu den in der Artikelseite enthaltenen Bedingungen – dar. Die GWP Trade GmbH schuldet insofern nur den im B2B-Webshop angebotenen Kaufabwicklungsservice, nicht aber den B2B-Webshop selbst.
(3) Hinsichtlich der Bestellabwicklung auf der Sellerplatform vereinbaren die GWP Trade GmbH und der Auftraggeber auf der Grundlage eines Dienstvertrags ein dem Auftraggeber zum universellen Weiterverkauf zur Verfügung stehendes Produktportfolio. Die Übermittlung der Stammdaten erfolgt auf Basis des von der GWP Trade GmbH bereitgestellten Listung-Files via FTP-Zugang. Das Produktportfolio wird dem Auftraggeber in dem von der GWP Trade GmbH definierten Format zugänglich gemacht. Zur regelmäßigen Einlastung von Bestellungen dient die Sellerplatform. Die GWP Trade GmbH schuldet insofern nur den in der Sellerplatform angebotenen Bestellabwicklungsservice, nicht aber die Sellerplatform selbst.
(4) Der B2B-Webshop und die Sellerplatform als solche sind weder Dienst- oder Werkleistungen noch Bestandteil der Leistungserbringung der GWP Trade GmbH, sondern ausschließlich als gesicherter und bevorzugter Kommunikationsweg zwischen der GWP Trade GmbH und dem Auftraggeber definiert. Den Abwicklungsservice kann die GWP Trade GmbH vorübergehend auch über andere Kommunikationswege, wie z.B. (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail), erbringen. Insofern ist beispielsweise auch die Sicherung der im B2B-Webshop und Sellerplatform befindlichen Daten nicht Vertragsgegenstand. Regelmäßige und dem Branchenstandard entsprechende Datensicherungen schuldet die GWP Trade GmbH nicht.
(5) Sofern der Auftraggeber die digitalisierten Abwicklungsservices in Anspruch nehmen möchte, ist ein Endgerät beziehungsweise Device vonnöten, welches den vorgegebenen System- und Kompatibilitätsvoraussetzungen uneingeschränkt gerecht wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass einzelne Endgeräte oder Devices aus Sicherheitsgründen mit Funktionseinschränkungen belegt sein können. Die Anforderungen an die Kompatibilität von Endgeräten und Devices können sich im Laufe der Zeit verändern, insbesondere aufgrund des technischen Fortschritts. Die GWP Trade GmbH übernimmt folglich keine Haftung für den technischen Nutzungsausschluss von einzelnen und bis dato kompatiblen Endgeräten oder Devices. Zur Nutzung des Abwicklungsservices ist eine sichere und stabile Internetverbindung unabdingbar. Die Erfüllung der Infrastrukturvoraussetzungen liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.
(6) Nach dem allgemeinen und derzeitigen Stand der Technik können die im B2B-Webshop sowie in der Sellerplatform auftretenden Programmfehler nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Gegenstand des Vertrags kann daher, wie in III. § 1 (4) nachdrücklich herausgestellt, nicht über den erbrachten Abwicklungsservice hinausgehen.
§ 2 Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB kann der Auftraggeber, sofern er Verbraucher nach § 13 BGB ist, nur dann ausüben, wenn es sich beim Zurückbehaltungsgrund um unbestrittene und zweifelsfrei nicht erbrachte Leistungspflichten der GWP Trade GmbH aus demselben Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der GWP Trade GmbH handelt. Dem Auftraggeber, der Unternehmer nach § 14 BGB ist, ist kein Zurückbehaltungsrecht vorbehalten.
(2) Die GWP Trade GmbH behält sich immer und zwangsläufig das rechtliche Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Auftraggeber vor. Der Eigentumsvorbehalt der GWP Trade GmbH nach § 449 BGB ist grundsätzlich als „verlängert“ zu verstehen und berechtigt diese – unter Ausschluss eines gutgläubigen Erwerbs – zum Rücktritt vom Vertrag.
(3) Darüber hinaus behält sich die GWP Trade GmbH, sofern der Auftraggeber Unternehmer nach § 14 BGB ist, im Sinne des erweiterten Eigentumsvorbehalts das rechtliche Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, beispielsweise durch ein Kreditinstitut, nicht zulässig.
(4) Der Auftraggeber kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang grundsätzlich weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Auftraggeber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an die GWP Trade GmbH ab, die diese Abtretung kraft der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) annimmt. Der Auftraggeber ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist es der GWP Trade GmbH allerdings vorbehalten, die Forderung selbst einzuziehen.
(5) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt die GWP Trade GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
(6) Die GWP Trade GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf das Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der GWP Trade GmbH.
§ 3 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Die GWP Trade GmbH gewährleistet, dass die Ware von handelsüblicher Qualität ist und die gelieferten Produkte den vom jeweiligen Hersteller vorgeschriebenen Richtlinien entsprechen. Hierbei verweist die GWP Trade GmbH auf die gesetzlichen Bestimmungen nach § 365 BGB in Verbindung mit § 437 BGB. Als Beschaffenheit der Sache gelten nur die Angaben der GWP Trade GmbH sowie die Produktbeschreibungen des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
(2) Die Gewährleistungsfrist beginnt gemäß § 439 BGB und § 476 BGB und vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Fristverkürzung der GWP Trade GmbH auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit der Abgabe der Ware durch die GWP Trade GmbH beim mit dem Transport beauftragten Dritten und endet nach Ablauf eines Jahres. Sechs Monate nach Kaufabschluss geht die Beweislast an den Auftraggeber über. Die Fristverkürzung gilt nicht:
• für der GWP Trade GmbH zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
• soweit die GWP Trade GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat;
• bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
• bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen die GWP Trade GmbH hat.
(3) Die Produkthaftung ist geregelt in § 1 – § 19 ProdHaftG. Diese liegt ausnahmslos beim Hersteller und betrifft die GWP Trade GmbH ausdrücklich nicht. Die GWP Trade GmbH übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Ein- und Ausbaukosten oder Folgeschäden, die durch einen echten Sachmangel der gelieferten Ware verursacht werden, auch dann nicht, wenn die GWP Trade GmbH fehlerhafte Produktbeschreibungen und Stammdaten des Herstellers im Angebotstext aufführt. Dies ist rechtlich dadurch geheilt, dass der fachmännische Einbau bei Ersatzteilen vorausgesetzt ist und ein eigenständiger nicht-fachmännischer Einbau des Auftraggebers ausschließlich auf dessen Gefahr erfolgt.
(4) Die GWP Trade GmbH übernimmt grundsätzlich keine Garantie. Die Haftung und das Eintreten der GWP Trade GmbH für etwaige Garantieerklärungen des Herstellers sind gänzlich ausgeschlossen, auch dann, wenn Garantieerklärungen des Herstellers im Rahmen fehlerhafter Produktbeschreibungen und Stammdaten über die GWP Trade GmbH fälschlicherweise an den Auftraggeber übersandt oder im Angebotstext aufgeführt werden.
(5) Gegenüber Dritten, z.B. Verbraucherschutzorganisationen, haftet die GWP Trade GmbH ebenfalls nicht für beispielsweise irreführende Garantieerklärungen des Herstellers. Die Produktbeschreibungen und Stammdaten sind in der Regel, und sofern nichts anderes vereinbart ist, rechtliches Eigentum des Herstellers.
(6) Der Auftraggeber ist angehalten, an seine Endkunden, sofern es sich um Verbraucher nach § 13 BGB handelt, zu appellieren, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und der GWP Trade GmbH sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, hat dies jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(7) Bei Sachmängeln leistet die GWP Trade GmbH nach ihrer entsprechenden Wahl Gewähr beziehungsweise Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung gemäß § 439 Abs. 1 BGB. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die GWP Trade GmbH leistet, aufgrund der Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung, vorwiegend Nacherfüllung durch Nachlieferung. Diese erfolgt in der Regel nach Erhalt der zurückgesendeten Ware. Hierbei trägt die GWP Trade GmbH die Transportkosten, soweit nicht anders geregelt, grundsätzlich nicht.
(8) Gewährleistungsfälle und Reklamationen sind immer und ausschließlich mittels des Reklamationsformulars der GWP Trade GmbH unter info@gwp-trade.com anzumelden beziehungsweise zu dokumentieren. Die GWP Trade GmbH betont jedoch ausdrücklich, dass der Auftraggeber eine solche Regelung nicht gegenüber Verbrauchern nach § 13 BGB geltend machen beziehungsweise durchsetzen kann.
(9) Über Gewährleistungsfälle und Reklamationen entscheidet die GWP Trade GmbH innerhalb von 14 Tagen. Die Gutschrift seitens der GWP Trade GmbH an den Auftraggeber, sofern es sich um einen Verbraucher nach § 13 BGB handelt und soweit dieser sowohl die Nachbesserung als auch Nachlieferung ablehnt, erfolgt spätestens 14 Tage, nachdem die GWP Trade GmbH die Reklamation aufgrund eines tatsächlich vorliegenden Sachmangels für rechtens erklärt. Die GWP Trade GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber, sofern es sich um einen Unternehmer nach § 14 BGB handelt, aus Kulanzgründen und unter Verzicht auf Nachbesserung oder Nachlieferung ebenfalls binnen 14 Tagen eine Gutschrift auszustellen.
§ 4 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit der GWP Trade GmbH bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz der GWP Trade GmbH, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
§ 5 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Die im B2B-Handel angegebenen Preise sind, vorbehaltlich abweichender umsatzsteuerlicher Regelungen für innergemeinschaftliche Lieferungen und Lieferungen in Drittländer, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.
(2) Die Preise für die Bestellabwicklung auf der Sellerplatform werden zwischen dem Auftraggeber und der GWP Trade GmbH separat vereinbart und in Preislisten dokumentiert. Die GWP Trade GmbH ist für die Erstellung und Aktualisierung der Preislisten verantwortlich. Die Preislisten erhalten zum kommunizierten Stichtag Gültigkeit.
(3) Die im B2B-Webshop in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern. Hierbei ist die GWP Trade GmbH gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, sowohl die Preiswahrheit als auch die Preisklarheit zu wahren. Soweit erforderlich, weist die GWP Trade GmbH auch die entsprechenden und vergleichbaren Grundpreise aus.
• Versandkosten werden im Laufe des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen beziehungsweise zum Gesamtpreis addiert und sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen, soweit nicht von Vornherein die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
• Die dem Auftraggeber zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
(4) Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind vom Auftraggeber in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
(5) Soweit bei den angebotenen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
§ 6 Lieferbedingungen
(1) Bestellungen des Auftraggebers sind nur gültig und verbindlich, wenn sie schriftlich und/oder elektronisch erteilt werden. Der Auftraggeber muss Bestellungen nicht unterzeichnen. Die schriftliche und/oder elektronische Form gilt als eingehalten, wenn Bestellungen per API-Schnittstelle oder über ein anderes elektronisches Fernübermittlungssystem (z.B. Sellerplatform der GWP Trade GmbH) gesendet werden.
(2) Sollte die GWP Trade GmbH die Bestellung nicht innerhalb von zwei Werktagen (Mo – Fr) nach Zugang der Bestellung schriftlich bestätigen, gilt dies als Widerspruch der Bestellung.
(3) Die GWP Trade GmbH verpflichtet sich, an Werktagen (Mo – Fr) mindestens einmal täglich eine aktualisierte Bestandsübersicht zur Verfügung zu stellen.
(4) Stornierungen aufgrund eines nicht vorhandenen Lagerbestands beim Hersteller respektive bei der GWP Trade GmbH werden an den Auftraggeber via Sellerplatform oder B2B-Webshop kommuniziert. Sollte der Auftraggeber auf Grundlage einer erfolgten Zahlungsaufforderung einen Geldtransfer an die GWP Trade GmbH ausgelöst haben, so verpflichtet sich diese, die Rückzahlung des Kaufpreises (bewertet zum Ursprungskurs bei Fremdwährungstransaktionen) für nichtlieferbare Artikel innerhalb von zwei Werktagen einzuleiten. Regressansprüche an die GWP Trade GmbH sind bei Nichterfüllung aufgrund der ausgebliebenen Auftragsbestätigung grundsätzlich ausgeschlossen.
(5) Die Lieferung und Versendung erfolgen, sobald die GWP Trade GmbH die Ware an das Transportunternehmen übergeben hat, gemäß § 447 BGB auf die Gefahr – insbesondere Untergang und Beschädigung – des Auftraggebers, dem die Versicherung der Ware obliegt. Hiervon ausgenommen sind Dropshipping-Lieferungen und Lieferungen zur Lagerbevorratung, die von der GWP Trade GmbH transportbeauftragt werden. Für diese Fälle gilt der Incoterm DAP (Incoterms 2020).
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Originalverpackung der gelieferten Ware bis zur endgültigen Prüfung der Funktionsfähigkeit und Mangelfreiheit beziehungsweise bis zum Ablauf der Widerrufsfrist angemessen aufzubewahren. Die GWP Trade GmbH weist auf die geschuldete Aufbewahrung der Originalverpackung in der nach § 14 UStG ausgestellten Rechnung explizit hin. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten somit als vom Auftraggeber zur Kenntnis genommen.
(7) Bei Retouren kraft Widerrufsrecht und Reklamationen aufgrund eines echten Sachmangels ist der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet, die Ware in der Originalverpackung sowie in einer angemessenen und etwaigen Transportschäden vorbeugenden Weise für den Rückversand zu verpacken.
(8) Der GWP Trade GmbH ist es ganz allgemein vorbehalten, bei Überlängen, Sperrgut und/oder Inselzustellungen Transportzuschläge zu erheben.
(9) Die GWP Trade GmbH schuldet keine schriftliche Veröffentlichung von generellen Versandbedingungen. Den Auftraggeber hat die GWP Trade GmbH jedoch spätestens vor Beauftragung beziehungsweise Vertragsschluss über die für den Versand geltenden Bedingungen zu informieren.
(10) Sofern in den Lieferbedingungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und/oder einzelvertraglichen Regelungen auf Incoterms verwiesen wird, so handelt es sich jeweils um die aktuelle Fassung – auch dann, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) alte und/oder überholte Fassungen eingeklammert zitiert sein sollten.
§ 7 Widerrufsrecht
(1) Die GWP Trade GmbH behält es sich vor, den im B2B-Webshop registrierten Unternehmern nach § 14 BGB in seltenen und einzelfallbezogenen Ausnahmen das Widerrufsrecht nach § 312g BGB einzuräumen. Dies geschieht ausschließlich auf Freiwilligkeit und begründet keine zukünftigen Ansprüche etwaiger Auftraggeber gegen die GWP Trade GmbH. In diesem Kontext ist es der GWP Trade GmbH gestattet, nicht-bindende und/oder befristete Absichtserklärungen zu erstellen.
• Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat, beziehungsweise auch dann, wenn der Auftraggeber eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und diese einheitlich geliefert werden.
• Die Widerrufsfrist beträgt ebenfalls 14 Tage ab dem Tag, an dem der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat, sofern er mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und diese getrennt geliefert werden.
(2) Das Widerrufsrecht des Auftraggebers ist gegenüber der GWP Trade GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, auszuüben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, hierfür die im B2B-Webshop hinterlegten Widerrufsformulare zu nutzen.
(3) Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, wenn der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet und diese innerhalb eines angemessenen Zeitraums, z.B. 5 Arbeitstage, bei der GWP Trade GmbH ankommt.
(4) Die Kosten des Rückversands, die infolge der Ausübung des Widerrufrechts anfallen, trägt – vorbehaltlich einer freiwilligen Kulanzentscheidung der GWP Trade GmbH – ausschließlich der Auftraggeber.
§ 8 Folgen des Widerrufs
(1) Wenn der Auftraggeber den zugrunde liegenden Vertrag widerruft, hat ihm die GWP Trade GmbH alle Zahlungen einschließlich der Anlieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von der GWP Trade GmbH angebotene, günstigste, Standardlieferung gewählt hat), nicht aber die Kosten des Rückversands, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags durch den Auftraggeber bei der GWP Trade GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die canis lupus bei Möglichkeit dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hiervon ausgenommen sind lediglich Fremdwährungstransaktionen. Die GWP Trade GmbH legt den vereinnahmten Eurobetrag zugrunde und multipliziert diesen mit dem Fremdwährungskurs des Ursprungstransaktionsdatums.
(2) Die canis lupus kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat beziehungsweise den Nachweis erhält, dass die Waren, an die von der GWP Trade GmbH angegebene Adresse, zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Auftraggeber hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er die GWP Trade GmbH über den Widerruf des Vertrags unterrichtet, an die angegebene Adresse zurückzusenden.
(3) Der Auftraggeber muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren gemäß § 357 Abs. 7 BGB immer dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die GWP Trade GmbH berechtigt, den Wertverlust vom Kaufpreis abzuziehen und bei der Rückerstattung einzubehalten.
§ 9 Ausschluss und Erlöschen des Widerrufs
(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:
• zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
• zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
• zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen:
• zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder
• zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden oder
• zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
(3) Das Muster-Widerrufsformular ist nachstehend exemplarisch aufgeführt.
______________________________
Muster-Widerrufsformular
• An die GWP Trade GmbH
• Poststraße 2-4, 60329 Frankfurt
• E-Mail-Adresse: info@gwp-trade.com
Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
• Bestellt am (*) / erhalten am (*)
• Name des Auftraggebers
• Anschrift des Auftraggebers
• Unterschrift des Auftraggebers (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
______________________________
§ 10 Pflichten der GWP Trade GmbH
(1) Die GWP Trade GmbH verpflichtet sich zur Erstellung einer Auftragsbestätigung und einer Rechnung, die den Vorschriften des § 14 UStG entspricht.
(2) Ganz allgemein schuldet die GWP Trade GmbH gemäß § 433 Abs. 1 BGB die Lieferung der durch den Auftraggeber georderten Ware in einem sach- und rechtsmangelfreien Zustand.
§ 11 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber schuldet gemäß § 433 Abs. 2 BGB die fristgerechte Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der georderten Ware.
(2) Zudem schuldet der Auftraggeber gemäß § 377 HGB die Prüfung und die umgehende etwaige Mangelanzeige nach der Ablieferung durch die GWP Trade GmbH.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vereinbarung über die Kauf- und Bestellabwicklung gilt bis auf Widerruf und kann von der GWP Trade GmbH und dem Auftraggeber mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Noch ausstehende, unerfüllte, Lieferverpflichtungen der GWP Trade GmbH beziehungsweise Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers bleiben von der Kündigung dieser Vereinbarung unberührt. Für sämtliche Lieferverpflichtungen, die die GWP Trade GmbH vor der Kündigung eingeht und die nach der Kündigung fällig werden, gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang weiter bis zur Erfüllung der ausstehenden Aufträge. Gleiches gilt für etwaige Zahlungsverpflichtungen, die dem Auftraggeber vor der Kündigung entstehen und die nach der Kündigung fällig werden.
(2) Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Umstände eintreten, die unter Berücksichtigung von Inhalt und Zweck dieses Vertrags einem oder beiden Vertragsparteien eine weitere Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.
§ 13 Haftung
(1) Die GWP Trade GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz, sofern der Auftraggeber
• Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ein- schließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der GWP Trade GmbH beruhen. Ist der Auftraggeber dabei kein Verbraucher nach § 13 BGB, ist bei grob fahrlässigem Verschulden die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt;
• Schadensersatzansprüche geltend macht, die eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit zum Gegenstand haben;
• Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche geltend macht, die die Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, der sogenannten Kardinalpflichten, zum Gegenstand haben. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftraggeber seinem Sinn und Zweck nach zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Datensicherung ist im Rahmen des Abwicklungsservices der GWP Trade GmbH keine Kardinalpflicht.
§ 14 Datenschutz
(1) Die Datenschutzerklärung der GWP Trade GmbH ist in der jeweils aktuellen Fassung unter dem folgenden Link einsehbar http://www.gwp-trade.com/datenschutz.html.
(2) Soweit die GWP Trade GmbH mit personenbezogenen Daten arbeitet, ist sie ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig. Die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung und auf explizite Anweisung des Auftraggebers. Die Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) obliegt sowohl dem Auftraggeber als auch der GWP Trade GmbH. Sofern erforderlich, schließen die GWP Trade GmbH und der Auftraggeber einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Anlage.
(3) Sofern eine auftragsbezogene Datenweitergabe an einen dritten Logistikdienstleister und/oder Erfüllungsgehilfen, beispielsweise zur erstmaligen Registrierung, nötig ist, so ist die GWP Trade GmbH verpflichtet, eine explizite Einwilligung des Auftraggebers einzuholen.
(4) Im Rahmen ihres Dropshipping-Ansatzes tritt die GWP Trade GmbH ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf. Die möglicherweise personenbezogenen Daten eines Verbrauchers nach § 13 BGB innerhalb der logistischen Lieferkette verarbeitet die GWP Trade GmbH lediglich zum Zwecke der Leistungserbringung und Auftragserfüllung. Zudem verpflichtet sich die GWP Trade GmbH zum Ausweis der im Hinblick auf das Dropshipping erforderlichen Informationen in den entsprechenden Datenschutzerklärungen.
IV. Digitalisierungs- und Consultingdienstleistungen
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die von der GWP Trade GmbH zu erbringende und im Rahmen einer dienst- oder projektvertraglichen Regelung spezifizierten Digitalisierungs- und Consultingdienstleistung. Insofern schuldet die GWP Trade GmbH lediglich die ausdefinierte Leistung beziehungsweise das Tätigwerden, nicht aber einen etwaigen Erfolg, weshalb das Werkvertragsrecht zwangsläufig nicht zur Anwendung kommt. Der Auftraggeber schuldet die Vergütung der entsprechenden Digitalisierungs- und Consultingdienstleistung.
(2) Digitalisierungs- und Consultingdienstleistungen beschreiben ein Spektrum an geistigen und konzeptionellen Tätigkeiten, die im Einzelfall auch unter Verwendung technischer Services und/oder softwaregestützter Programme, erbracht werden. Über selbst zu erstellende Standard- und/oder Individualsoftware hätten die GWP Trade GmbH und der Auftraggeber einen gesonderten Vertrag zu schließen.
(3) Die GWP Trade GmbH ist berechtigt, die definierten Tätigkeiten teilweise oder vollständig von Subunternehmern und/oder Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen. Hierüber muss die GWP Trade GmbH den Auftraggeber informieren.
(4) Der Umfang und die Dauer des dienst- oder projektvertraglichen Auftrags sind zwischen der GWP Trade GmbH und dem Auftraggeber immer und eindeutig zu bestimmen, auch dann, wenn es sich um ein unbefristetes Dauervertragsverhältnis handelt.
(5) Der GWP Trade GmbH und dem Auftraggeber stehen im Rahmen der Spezifikation folgende Instrumente zur Verfügung.
• Dienst- oder Projektvertrag
• Lastenheft
• Pflichtenheft
• o. Ä.
(6) Der Projektvertrag ist als eine aus verschiedenen Vertragstypen bestehende Vertragswerk-Mischform definiert. Hierbei sind werkvertragliche Regelungen, sofern nicht explizit vereinbart, grundsätzlich ausgeschlossen. Die GWP Trade GmbH trägt keine Erfolgsverantwortung.
§ 2 Lieferung und Leistung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die GWP Trade GmbH bei der Leistungserbringung in zumutbarer Weise zu unterstützen, insbesondere der GWP Trade GmbH notwendige Informationen zur Verfügung zu stellen und bei Bedarf einen Remotezugang und/oder Arbeitsplatz und/oder Systemzugriff vor Ort bereitzustellen.
(2) Die GWP Trade GmbH behält sich das Recht zumutbarer Teillieferungen beziehungsweise Teilleistungen und deren Abrechnung vor.
(3) Ereignisse höherer Gewalt, die der GWP Trade GmbH die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erschweren oder gar unmöglich machen, berechtigen die GWP Trade GmbH dazu, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Verhinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen. Der höheren Gewalt stehen Streik und Aussperrungen gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und nicht durch die GWP Trade GmbH verschuldet sind. Die GWP Trade GmbH wird den Auftraggeber, sofern dies unter den Umständen möglich und zumutbar ist, unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses unterrichten.
(4) Vereinbarte Leistungstermine gelten immer dann als eingehalten, wenn die GWP Trade GmbH die Dienstleistungen zum vereinbarten Termin anbieten beziehungsweise die Erbringung der spezifizierten Tätigkeiten belegen kann.
(5) Erhöht sich der organisatorische, finanzielle oder personelle Aufwand der GWP Trade GmbH aufgrund einer Leistungsunterbrechung oder eines unvorhersehbaren Ereignisses, kann die GWP Trade GmbH diesen dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Es sei denn, der Auftraggeber hat den Aufwand nachweislich nicht zu vertreten oder die Ursachen der Leistungsunterbrechung beziehungsweise die unvorhersehbaren Ereignisse liegen nicht in seinem Verantwortungsbereich.
(6) Gerät die GWP Trade GmbH mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der vom Auftraggeber nachzuweisende Schaden- und Aufwendungsersatzanspruch für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf maximal 0,50% des Preises für denjenigen Teil der Leistung, der aufgrund des Verzugs nicht erbracht werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5,00% des Gesamtpreises. Kann der Verzug auf das Verschulden Dritter zurückgeführt werden, ist die GWP Trade GmbH von der Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der GWP Trade GmbH beruht.
(7) Die GWP Trade GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag in Gänze zurückzutreten, wenn eine Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und nicht von der GWP Trade GmbH zu vertreten ist.
§ 3 Schutz des geistigen Eigentums
(1) Die Urheberrechte an den von der GWP Trade GmbH erbrachten Leistungen beziehungsweise erstellten Werke verbleiben in ihrem geistigen Eigentum. Der Auftraggeber darf dieses geistige Eigentum während und nach dem Vertragsverhältnis lediglich für diejenigen Zwecke nutzen, die vertraglich bestimmt sind.
(2) Vervielfältigungen und Verbreitungen sind dem Auftraggeber nur dann erlaubt, wenn die GWP Trade GmbH dies ausdrücklich genehmigt.
(3) Die Haftung der GWP Trade GmbH für etwaige Vervielfältigungen und Verbreitungen gegenüber Dritten ist gänzlich ausgeschlossen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Projektbeteiligten über ausreichende Fachkunde verfügen.
(2) Der Auftraggeber hat der GWP Trade GmbH eine Änderung der Einsatzumgebung unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Auftraggeber hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, die eine unberechtigte Nutzung des geistigen Eigentums durch Dritte wirksam verhindern. Des Weiteren müssen die Vorkehrungen des Auftraggebers imstande sein, dem unberechtigten Bekanntwerden von Betriebsgeheimnissen der GWP Trade GmbH vorzubeugen.
(4) Der Auftraggeber hat der GWP Trade GmbH den Zugang zu relevanten Datensätzen zu gestatten.
§ 5 Digitalisierungs- und Consultingdienstleistungen
(1) Die Leistungsbeschreibung beruht auf den vom Auftraggeber im Lastenheft mitgeteilten fachlichen und organisatorischen Anforderungen. Im Lastenheft sind insbesondere Meilensteine, Projektpläne und -teilnehmer, Durchführungsmethoden und Aufgabenpakete definiert.
(2) Der Auftraggeber hat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang eines Endabnahmeverlangens der GWP Trade GmbH die Abnahme zu erklären, soweit keine andere Frist vereinbart wurde. Während dieses Prüfungszeitraums kann sich der Auftraggeber, gegebenenfalls anhand vereinbarter Plausibilisierungskriterien, davon überzeugen, dass die Leistungen vertragsgemäß erbracht sind. Anschließend ist die GWP Trade GmbH berechtigt, die Vergütung zu verlangen.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden erbrachte Teilleistungen einzeln abgenommen.
(4) Bei schuldhafter Schlechtleistung der GWP Trade GmbH, ist der Auftraggeber berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Das Entgelt für die erbrachte Leistung ist hiervon jedoch unberührt.
(5) Der Auftraggeber räumt der GWP Trade GmbH bei Bestätigung des Angebots das Recht ein, den Auftraggeber im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit unter Verwendung seines Firmennamens und seins Firmenlogos als Referenzkunden zu nennen.
(6) Grundsätzlich verpflichten sich die GWP Trade GmbH und der Auftraggeber zur uneingeschränkten Geheimhaltung, es sei denn, in Bezug auf bestimmte Sachverhalte ist explizit etwas anderes vereinbart.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit und das Preismodell werden zwischen der GWP Trade GmbH und dem Auftraggeber unter Bewertung des Umfangs der Digitalisierungs- und Consultingdienstleistung individuell vereinbart. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 3 Monate.
(2) Beide Parteien sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Kündigung und Rücktritt berechtigt, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Der Vertrag über die Erbringung von Digitalisierungs- und Consultingdienstleistungen kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Darüber hinaus ist die GWP Trade GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrags beziehungsweise zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
• die in Auftrag gegebene Leistung wegen einer Verletzung der Informations- und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers nicht durchgeführt werden kann.
• der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät. Hierzu zählen drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse und Liquidation des Auftraggebers.
(3) Weitergehende Ansprüche der GWP Trade GmbH bleiben im Falle der Kündigung beziehungsweise des Rücktritts vom Vertrag unberührt.
(4) Der GWP Trade GmbH stehen im Falle der Kündigung und des Rücktritts vom Vertrag das vereinbarte Entgelt und die zu ersetzenden Aufwendungen unter Anrechnung dessen zu, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart, ohne dass sie sich das anrechnen lassen muss, was sie durch anderweitige Aufwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt. Bereits erbrachte Leistungen sind voll zu vergüten. Hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen ist sie berechtigt, eine Pauschale von 30,00% der hierauf entfallenden Vergütung zu verlangen.
(5) Gleiches gilt, wenn die Kündigung durch die GWP Trade GmbH aufgrund eines Umstands erfolgt, den der Auftraggeber zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Datenschutz
(1) Die Datenschutzerklärung der GWP Trade GmbH ist in der jeweils aktuellen Fassung unter dem folgenden Link einsehbar http://www.gwp-trade.com/datenschutz.html.
(2) Soweit die GWP Trade GmbH mit personenbezogenen Daten arbeitet, ist sie ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig. Die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung und auf explizite Anweisung des Auftraggebers. Die Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) obliegt sowohl dem Auftraggeber als auch der GWP Trade GmbH. Sofern erforderlich, schließen die GWP Trade GmbH und der Auftraggeber einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Anlage.
(3) Sofern eine auftragsbezogene Datenweitergabe an einen dritten Logistikdienstleister und/oder Erfüllungsgehilfen, beispielsweise zur erstmaligen Registrierung, nötig ist, so ist die GWP Trade GmbH verpflichtet, eine explizite Einwilligung des Auftraggebers einzuholen.
(4) Im Rahmen ihres Dropshipping-Ansatzes tritt die GWP Trade GmbH ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf. Die möglicherweise personenbezogenen Daten eines Verbrauchers nach § 13 BGB innerhalb der logistischen Lieferkette verarbeitet die GWP Trade GmbH lediglich zum Zwecke der Leistungserbringung und Auftragserfüllung. Zudem verpflichtet sich die GWP Trade GmbH zum Ausweis der im Hinblick auf das Dropshipping erforderlichen Informationen in den entsprechenden Datenschutzerklärungen.